Richtlinien für Lehrer und Schulen
Qualifikationen der Lehrkräfte:
Als Lehrkräfte für das betreffende Unterrichtsfach sind fachkompetente Personen zu bestellen, die über eine fachspezifische Ausbildung und mindestens dreijährige praktische Erfahrung für das betreffende Unterrichtsfach, sowie über folgende Voraussetzungen verfügen:
1. Nachweis einer Ayurveda-Ausbildung entsprechend den Ausbildungskriterien dieser Verordnung oder einer gleichwertigen Ausbildung im Ausland
2. Praktikum in einer Ayurveda-Einrichtung von mindestens drei Monaten oder 450 Stunden
3. Mindestens 1000 Stunden - davon 500 dokumentiert - Berufserfahrung als Ayurveda-WohlfühlpraktikerIn
4. Assistenzzeit von 650 Stunden innerhalb von 5 Jahren in einer Ayurveda Ausbildungseinrichtung
5. Fachspezifische Fortbildung von 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren |
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